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Kinderrechte | Kinderschutz

Kinderrechte | Kinderschutz

Willkommen bei
S. i. r. a. c. h.

Wir freuen uns, dass Du bei uns bist. Du wirst nun einige Zeit bei uns verbringen. Wir, die Leitung und die Mitarbeiter*innen, nehmen die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur ernst, sondern wollen Dich auch über sie informieren. Daher sollst Du wissen, welche Rechte Du bei uns hast. Dieser Rechtekatalog wurde gemeinsam im Rahmen der „Arbeitsgruppe Kinderrechte“ von den Bewohnern und  PädagogInnen der S.i.r.a.c.h. gGmbH erarbeitet. Deine Rechte zu kennen, schützt Dich vor ungerechter Behandlung. Wenn Du der Meinung bist, dass deine Rechte verletzt wurden, findest Du in diesem Katalog Informationen, an wen Du Dich wenden kannst. Bitte beachte, dass Deine Rechte dort aufhören, wo sie die Rechte eines anderen verletzen (z. B. darf deine Musik nur so laut sein, dass deine Nachbarn keinen Grund zur Beschwerde haben). In einigen Fällen müssen Erwachsene Entscheidungen treffen, die ein Recht einschränken, um euch vor Gefahren zu schützen (z. B. darf in deinem Zimmer nachgesehen werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Du dort etwas tust oder versteckst, was Dich oder andere in Gefahr bringt). Es gilt: Gesetze, Schutz und unsere Hausordnung stehen über den Rechten. Diesen Katalog kannst Du behalten und darin nachlesen. Wenn Du Fragen hast, kannst Du Dich jederzeit an uns wenden. Wir wünschen Dir eine gute Zeit bei uns. Leitung und Mitarbeiter*innen der S.i.r.a.c.h. gGmbH

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Recht auf Privatsphäre

1. Ich habe ein Recht auf Privatsphäre. Dazu stellt mir Sirach Wohnraum zur Verfügung.

2. Ich habe ein Recht, mich zurückzuziehen und auf ungestörten Schlaf, wenn ich keine Verpflichtungen habe. Ich habe Recht auf einen Rückzugsort, z. B. in meinem Zimmer.

3. Das Recht auf Privatsphäre soll sicherstellen, dass dieser private Raum von allen respektiert und geachtet wird.

4. Dies soll durch folgende Verhaltensweisen umgesetzt werden:

  • 1. Vor dem Eintritt in ein Zimmer/Wohnung soll angeklopft werden und es soll erst nach Aufforderung eingetreten werden.
  • 2. Bei meiner Abwesenheit sollen sich keine anderen Personen in diesem Zimmer aufhalten. Dazu muss ich mein Zimmer beim Verlassen verschließen.

  • 3. Ausnahmen bilden die täglichen Ordnungskontrollen, der begründete Verdacht eines Regelbruchs, einer Straftat und die Gefahr für mein Wohl.

 

 

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Recht auf Taschengeld

1. Ich habe ein Recht auf Auszahlung meines Taschengeldes, das mir gesetzlich zusteht.

2. Die Art und Weise der Auszahlung meines Taschengeldes kann unterschiedlich geregelt sein, z. B. in mehreren Teilbeträgen wöchentlich und das in Absprache mit den PädagogInnen.

3. Ich darf mein Taschengeld ausgeben, wofür ich möchte, wenn es nicht aus dem gesetzlichen Rahmen fällt (z. B. Drogenkonsum).

 

 

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Recht auf Meinungsfreiheit und persönliche Entscheidungen

1. Ich habe das Recht, meine eigene Meinung frei zu äußern und für mein Gegenüber transparent zu machen.

2. Ich höre anderen zu, unterbreche nicht und toleriere die Meinung anderer, auch wenn sie nicht meinem Standpunkt entspricht.

3. Ich habe Zugang zu verschiedenen, freien Informationsquellen, um eine eigene Meinung zu bilden und auch zu begründen.

4. Ich habe ein Recht, so angenommen zu werden wie ich bin. Meine Ideen und Wünsche werden ernst genommen und meine persönlichen Themen vertraulich behandelt.

 

 

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Recht auf Eigentum

1. Ich darf in der Einrichtung nach Absprache und mit Erlaubnis der Geschäftsführung meine persönlichen Dinge besitzen, solange sie legal sind. Ich darf z. B. keine Drogen, Waffen, Diebesgut oder verbotene Medien besitzen. In diesem Fall muss ich damit rechnen, dass mir diese von den PädagogInnen oder sogar von der Polizei abgenommen werden.

2. Keiner darf mir meine persönlichen, erlaubten Sachen wegnehmen oder zerstören.

3. Ich bin selber für den Umgang mit meinen persönlichen Sachen verantwortlich und kann dafür sorgen, dass sie für andere nicht zugänglich sind, indem ich diese in meinem Zimmer einschließen kann. Dafür erhalte ich einen persönlichen Zimmerschlüssel. Wertgegenstände können im Büro der Einrichtung abgegeben werden. Hier werden sie in einem Tresor verschlossen. Ich erhalte zu beidseitiger Sicherheit eine Quittung darüber.

 

 

 

 

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Recht auf Unversehrtheit

1. Ich habe ein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit.

2. Niemand darf mich schlagen, verletzen, beleidigen, demütigen oder mich zu sexuellen Handlungen zwingen. Ich kann mich jederzeit einer Person meines Vertrauens mitteilen.

 

 

 

 

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Recht auf Beteiligung und Mitsprache

1. Ich habe das Recht, bei Dingen die mich betreffen, informiert und gefragt zu werden.

2. Ich werde an der Hilfeplanung beteiligt, d. h. ich gehe den Bericht gemeinsam mit den PädagogInnen durch und nehme am Hilfeplangespräch teil.

3. Ich darf bei der Gestaltung des Gruppenalltags (z. B. Essensplanung und -zubereitung, Einkäufe, Freizeitgestaltung), meines Zimmers und der Gemeinschafträume mitsprechen und eigene Ideen einbringen. Entscheidungen werden gemeinsam und nach Absprache getroffen.

4. Es gibt verbindliche monatliche WG-Sitzungen. Aktuelle Themen werden hier regelmäßig besprochen. Ich kann vor der Sitzung Vorschläge machen. Ich habe das Recht, dort teilzunehmen.

 

 

 

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Recht auf Sauberkeit

1. Ich habe das Recht auf eine saubere Wohnumgebung. Dazu gehört die tägliche Mitwirkung aller an einem sauberen Umfeld. In den Gemeinschaftsräumen werde ich von den Hauswirtschaftskräften unterstützt.

2. Zu einer sauberen Umgebung zählt auch die Einhaltung der persönlichen und allgemeinen Hygienebestimmungen, um die Verbreitung von Keimen, Krankheiten und die Belästigung anderer mit Körpergeruch zu verhindern.

 

 

 

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Recht auf Freizeit und Freunde

1. Ich habe das Recht meine eigene Freizeit, je nach Alter und Entwicklungsstand, frei zu gestalten.

2. Freunde dürfen mich in der Gruppe besuchen. Mein Besuch meldet sich an, hält sich an die geltende Hausordnung und die Besuchszeiten.

 

 

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Recht zu wählen

1. Ich habe das Recht an den Gruppensprecherwahlen teilzunehmen und meine Stimme abzugeben. Es wird zweimal pro Jahr gewählt (im Mai und November). Die Wahl ist frei, geheim, unmittelbar und gleich.

2. Es gibt einen Gruppensprecher und einen Stellvertreter. Verlässt der Gruppensprecher die Gruppe, rückt sein Stellvertreter bis zur nächsten Wahl in die Position des Gruppensprechers.

3. Ich kann mich selbst zur Wahl aufstellen oder vorgeschlagen werden. Es steht mir frei, diesen Vorschlag anzunehmen.

 

 

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Recht auf Gleichbehandlung

1. Ich habe das Recht auf Gleichbehandlung. Kein Mädchen und kein Junge soll ausgeschlossen werden.

2. Ich werde akzeptiert und respektiert, ganz egal welchem Geschlecht oder welcher Religion ich angehöre, welche Herkunft oder Hautfarbe ich habe, welche Sprache ich spreche oder welche sexuelle Orientierung ich habe.

3. Ich darf wegen meines Aussehens, meiner Einstellung, meiner Kultur oder meiner Gesinnung nicht anders behandelt werden.

 

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Recht auf Versorgung, Erziehung, Hilfe und Unterstützung

1. Ich habe ein Recht auf Essen, Trinken, Bekleidung, Versorgung bei Krankheit und auf eine gewaltfreie Erziehung.

2. Ich lebe an einem Ort, an dem ich mich wohl und sicher fühlen kann und an dem wir respektvoll miteinander umgehen.

3. Ich werde in meiner Entwicklung zur Selbstständigkeit gefördert. Ich darf Fehler machen, um daraus zu lernen. Ich bekomme Hilfe, wenn ich etwas noch nicht so gut kann.

4. Ich habe das Recht auf Aufklärung und Beratung zu Themen wie Ernährung, Freizeitgestaltung, Sexualität, Verhütung, Hygiene, etc. Dies eröffnet mir mehr Wissen und neue Möglichkeiten.

 

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